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Welchen Zuchuss kann ich erhalten?

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?

Der vom Heizölsozialfonds angebotene Zuschuss richtet sich ausschließlich an Familien oder Alleinstehende, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen. Dazu gehören sowohl Eigentümer als auch Mieter eines Hauses oder einer Wohnung.


Drei Gruppen von Personen können diesen Zuschuss erhalten:

1) Sie haben Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung ( Anspruchsberechtigte Person für den erhöhten Versicherungszuschuss).

Zusätzliche Bedingung: Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen Ihrer Familie liegt unter einer bestimmten Einkommensgrenze (siehe Tabelle).




Anwendbare Einkommensgrenzen (ab 1. Januar 2024)

Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie ist geringer als oder gleich:

(Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen und die Familiensituation finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.)

€23.851,17
Erhöht um einen Betrag pro unterhaltsberechtigte Person (*)€ 4.413,54

Eine Einkommensprüfung ist nicht erforderlich, wenn

  • Sie als alleinstehende Person ein RVV-Statut haben - mit oder ohne unterhaltsberechtigte Personen*;
  • Alle Ihre Familienmitglieder eine erhöhte Beihilfe haben.

(*) Eine unterhaltsberechtigte Person ist ein Mitglied des Haushalts des Leistungsempfängers mit einem jährlichen Nettoeinkommen (ohne Familienbeihilfe und Kindergeld) von weniger als 3.820 Euro.


2) Ihr Einkommen liegt unter einem festgelegten Betrag/Jahr

Familien oder Alleinstehende mit begrenztem Einkommen haben Anspruch auf einen Zuschuss vom Heizölsozialfonds, wenn:

  • das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen der Familie unter einer Einkommensgrenze liegt;
  • dabei werden auch mögliche Einnahmen aus Immobilien berücksichtigt.


Anwendbare Einkommensgrenzen (ab 1. November 2023)

Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen* der Familie ist geringer als oder gleich:

€ 23.851,17
Erhöht um einen Betrag pro unterhaltsberechtigte Person (**)€ 4.413,54
Einnahmen aus Immobilien werden für diese Berechnung wie folgt hinzugefügt3x das nicht indexierte Katastereinkommen der Immobilien, außer dem Familienhaus

(*)    Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen und die Familiensituation finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

(**)  Eine unterhaltsberechtigte Person ist ein Mitglied des Haushalts des Leistungsempfängers mit einem jährlichen Nettoeinkommen (ohne Familienbeihilfe und Kindergeld) von weniger als 3.820 Euro.

3) Sie sind überschuldet.

In diesem Fall müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen:

  • Sie befinden sich in einem Schuldenvergleichsverfahren oder einer kollektiven Schuldenregelung*.
  • Es ist für Sie unmöglich, Ihre Heizkostenrechnung zu bezahlen.

(*) Gesetz vom 12. Juni 1991 über den Verbraucherkredit; Artikel 1675-2 ff. des belgischen Gerichtsgesetzbuches

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